Die Kostennote der Parteivertretung der Beschwerdeführenden beläuft sich auf CHF 8’391.25 (Honorar CHF 7’500.–, Auslagen CHF 262.50 sowie Mehrwertsteuer CHF 628.75). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand allerdings nur als unterdurchschnittlich zu werten, da einzig ein kurzer Schriftenwechsel durchgeführt wurde. Zwar haben die Parteivertreterinnen der Beschwerdeführenden (unaufgefordert) eine Replik eingereicht, deren Inhalt deckt sich im Wesentlichen jedoch mit der Beschwerdeschrift und es wurden darin weder neue rechtliche Argumente noch neue Tatsachen vorgebracht.