d) Mit E-Mail vom 29. Oktober 2024 teilte der zuständige Sachbearbeiter des Bauinspektorats der Gemeinde Saanen den Beschwerdeführenden Folgendes mit: «Wir machen Sie darauf aufmerksam das [sic!] bis am 10.01.2025 eine Schnurgerüstabnahme stattfinden muss, ansonsten müssen wir ihre [sic!] Baubewilligung Abschreiben [sic!].»