Die Beschwerdeführenden bringen allerdings vor, dass sie aufgrund der behördlichen Zusicherung und des treuwidrigen Verhaltens der Vorinstanz in ihrem Vertrauen zu schützen seien: Die Gemeinde Saanen habe ihnen nämlich zugesichert, dass die Baubewilligung auch nach dem 20. Januar 2024 weiterhin Gültigkeit habe und keine Abschreibung erfolgen würde, wenn deren behördlichen Anweisungen Folge geleistet werde. Mit E-Mail vom 29. Oktober 2024 seien sie von der Vorinstanz konkret darauf aufmerksam gemacht worden, dass bis zum 10. Januar 2025 eine Schnurgerüstabnahme stattzufinden habe und bei nicht rechtzeitig erfolgter Abnahme ein Abschreibungsentscheid erfolgen würde.