3/8 BVD 120/2025/19 3. Frist für Baubeginn; Vertrauensschutz a) Fraglich ist, ob der im vorliegenden Fall am 27. Dezember 2024 erfolgte Baubeginn noch während der Geltungsdauer der mit Entscheid vom 24. Januar 2022 verlängerten Baubewilligung vom 20. Dezember 2018 stattgefunden hat.