6. Nachdem sie mit Schreiben vom 17. Januar 2025 den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör gewährte, hielt die Gemeinde Saanen in der Verfügung vom 4. Februar 2025 sinngemäss fest, dass bis anhin kein Baubeginn stattgefunden habe und daher die betreffende Baubewilligung abgelaufen und erloschen sei. 7. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 28. Februar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung und die Feststellung, dass die mit Entscheid vom 24. Januar 2022 verlängerte Baubewilligung vom 20. Dezember 2018 noch gültig sei.