4. Mit E-Mail vom 29. Oktober 2024 teilte der zuständige Sachbearbeiter des Bauinspektorats der Gemeinde Saanen den Beschwerdeführenden schliesslich mit, dass auf ihrem Baugrundstück bis am 10. Januar 2025 eine Schnurgerüstabnahme stattfinden müsse, ansonsten die Baubewilligung abgeschrieben werde. 5. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2024 bestätigte der zuständige Nachführungsgeometer der Gemeinde Saanen, dass gleichentags das Schnurgerüst abgesteckt worden sei und die Grenzabstände sowie Gebäudemasse mit dem bewilligten Baugesuchplan übereinstimmen würden.