3. Am 19. Januar 2024 reichten die Beschwerdeführenden der Gemeinde Saanen das Formular SB1 ein. Daraufhin machte sie der zuständige Sachbearbeiter des Bauinspektorats der Gemeinde Saanen mit E-Mail vom 26. Januar 2024 auf Art. 37 Abs. 1 Bst. a) GBR1 aufmerksam, wonach zwischen dem 20. Dezember und dem 28. Februar lärmintensive Bauarbeiten nicht gestattet seien. Weiter wies er die Beschwerdeführenden darauf hin, dass sie noch einen Baustelleninstallationsplan einzureichen hätten, bis spätestens am 15. März 2024 mit den Bauarbeiten beginnen müssten und diese ohne weitere Unterbrechung ausgeführt werden müssten. Mit E-Mail