Nach Angaben der Gemeinde Herzogenbuchsee ist auf der Parzelle Nr. F.________ keine Nutzung für ein Autogewerbe bewilligt. Es ist demnach nicht zulässig, dass auf den Aussenflächen Fahrzeuge ohne Kontrollschild abgestellt werden. Das Abstellen der Fahrzeuge ohne Kontrollschild auf dafür nicht bewilligten Aussenflächen bewirkt einen rechtswidrigen Zustand. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer vorhat, diese Fahrzeuge noch zu reparieren.