Für den Fall der Nichtbefolgung drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse an. Die Kosten für die Wiederherstellungsverfügung auferlegte sie dem Beschwerdeführer. 2. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 16. Februar 2025 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde eingereicht. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.