Die Kantonspolizei teilte der Gemeinde Herzogenbuchsee am 14. Mai 2024 mit, dass drei Fahrzeuge ohne Kontrollschild auf der Parzelle F.________ abgelagert seien. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ordnete die Gemeinde Herzogenbuchsee gegenüber dem Beschwerdeführer und der Grundeigentümerin mit Verfügung vom 4. Februar 2025 an, dass die drei Fahrzeuge bis zum 31. März 2025 dauerhaft zu entsorgen oder in gedeckten Räumen unterzustellen seien. Sie erklärte diese Anordnung als unbesehen der Anfechtungsmöglichkeit sofort vollstreckbar. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse an.