Mit Schreiben vom 10. März 2022 teilte die Gemeinde Herzogenbuchsee dem Beschwerdeführer mit, sie habe dem Handelsregister entnommen, dass er seinen Garagenbetrieb an die Adresse C.________ in Herzogenbuchsee (Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. F.________) verlegt habe. Es bestehe an diesem Standort keine Baubewilligung für den Betrieb einer Autowerkstätte. Die Baupolizeibehörde erwäge daher den Erlass einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Der Beschwerdeführer erhalte Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Er werde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs aufmerksam gemacht.