1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Im Abschnitt «5. Verfügung» der Verfügung der Gemeinde Brenzikofen vom 30. Januar 2025 werden die Dispositivziffern 1 und 3 aufgehoben. Die Kostenregelung im Abschnitt «6. Kosten» der Verfügung der Gemeinde Brenzikofen vom 30. Januar 2025 wird ebenfalls aufgehoben. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens und zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Brenzikofen zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist, und die Verfügung der Gemeinde Brenzikofen vom 30. Januar 2025 bestätigt.