muss sich in vernünftigen Grenzen bewegen.43 Vergibt die Gemeinde ordentliche Baupolizeiaufgaben an Externe, so kann sie dafür eine angemessene Gebühr verlangen, die dem Zeitaufwand entspricht, der entstanden wäre, wenn sie die fraglichen Schritte selber durchgeführt hätte.44 11. Kosten des Beschwerdeverfahrens