51 Abs. 3 BewD). Nach Art. 36 des Gebührenreglements der Gemeinde Brenzikofen wird für baupolizeiliche Massnahmen (Verfahrensinstruktion, Wiederherstellungsverfügungen) die Aufwandgebühr II erhoben oder es werden die angefallenen externen Kosten weiter verrechnet. Die Aufwandgebühr II ist in der Gebührenverordnung vom 16. Januar 2018 festgelegt. Für die weiterverrechneten externen Kosten besteht kein Gebührentarif.