Auf den vom Beschwerdeführer eingereichten Situationsplänen, auf den Projektplänen der Baubewilligung Nr. 82/1976 vom 18. Mai 1976, auf den Projektplänen der am 2. April 2007 erteilten Baubewilligung für den «Einbau 5-Zimmerwohnung im DG und Ökonomieteil / Ersatz Holzschopf und Heizungsanlage» (Nr. 444/2007) und in der aktuellen amtlichen Vermessung ist das Bauernhaus – ohne Anbauten nördlich und südlich der Bühneneinfahrt, d.h. von der Südwestfassade bis zur Nordostfassade – immer als 15 m lang eingezeichnet. Es bestehen keine ersichtlichen Hinweise auf eine unbewilligte Verlängerung des Bauernhauses.