Der zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzustrebende Pflanzenbewuchs ist somit im Gang. Der Gemeinde ist darin beizupflichten, dass es sich beim Pflanzenwachstum um einen natürlichen Prozess handelt, der nicht beschleunigt werden kann. Allfällig noch auf der Fläche verbliebene Holzschnitzel würden das Nachwachsen der Wiese kaum massgebend behindern, zumal sie in absehbarer Zeit zersetzt werden. Eine Verpflichtung des Beschwerdegegners zum Eintrag von Humus erscheint unnötig. Wiesenpflanzen wachsen auch auf eher nährstoffarmen Böden. Zudem ist der fortschreitende Grünwuchs auf dem ehemaligen Allwetterplatz dokumentiert.