b) Der Allwetterplatz war ursprünglich knapp 300 m2 gross.24 Der Beschwerdegegner erklärte in einer Stellungnahme an die Gemeinde vom 17. Juni 2024, dass er den Platz auf die Hälfte reduziert und auf der aufgegebenen Hälfte wieder eine Begrünung angesät habe. Auf der zweiten Hälfte wolle er ab Herbst 2024 ebenfalls ansäen, sobald die Witterung günstig sei.25 An der Begehung vom 18. September 2024 stellte die Gemeinde fest, dass der Platz wieder weitgehend begrünt sei. In der angefochtenen Verfügung führte sie aus, dass sich die nachwachsende Pflanzendecke in der nächsten Vegetationsperiode weiter schliessen werde. Dies entspreche einem natürlichen Pflanzenwuchs.