gemäss den Feststellungen in der angefochtenen Verfügung hat er sich dazu bereit erklärt. Soweit dies nicht der Fall ist, wäre es allenfalls sinnvoll, den Rückbau des Vordachs mit anderen Anordnungen bezüglich der Schopf- und Stallanbauten nördlich der Bühneneinfahrt abzustimmen.