Der Vertrauensgrundsatz steht somit der Verpflichtung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht entgegen. Die vom Beschwerdeführer angeführten angeblichen personellen Ver- 15 Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2020, Zürich/St. Gallen 2020, N. 624 16 Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., N. 659 7/17 BVD 120/2025/17 flechtungen zwischen dem Beschwerdegegner und den zuständigen Gemeindebehörden spielen unter diesen Umständen keine Rolle.