Beschwerde verzichte, wenn der Beschwerdegegner bestimmte beim Beschwerdeführer angefallene Kosten übernehme. Der Beschwerdegegner hat deswegen gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstattet. Der Beschwerdeführer hat der BVD mit Eingabe vom 18. März 2025 einzelne Akten des Strafverfahrens eingereicht. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2025, dass die Strafakten bei der Staatsanwaltschaft zu edieren seien.