3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Brenzikofen beantragt mit Vernehmlassung vom 28. März 2025 die Abweisung bzw. das Nichteintreten auf die Beschwerde. Der Beschwerdegegner schliesst mit Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2025 auf Abweisung der Beschwerde und Bestätigung der angefochtenen Verfügung.