die Kofferung sei somit zu entfernen und mit Humus zu ersetzen; es sei kein Mattenweg zu bewilligen. 5. Der Holzschopf (Anbau Nordostseite des Bauernhauses) sei vom Nachführungsgeometer im Vermessungswerk zu aktualisieren. Gemäss Angaben der vorgenannten Verfügung wurde dieser von 46.24 m2 auf 22.55 m2 (5.50x4.10 Meter) zurückgebaut. 6. Für den Traktorunterstand am Gebäude B.________ sei ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 8. Dem Beschwerdeführer seien die Kosten für Anwalt und Geometer zu vergüten.»