a als baubewilligungsfrei beurteilt. In diesem Sinn wird keine Verfügung für einen Rückbau erlassen. 5. Es wird festgestellt, dass die übrigen noch bestehenden Kleinbauten als Spielgeräte nach BewD Art. 6 baubewilligungsfrei beurteilt werden und kein Rückbau verfügt wird.» Die Kosten des Baupolizeiverfahrens von insgesamt CHF 10'302.10 wurden dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner je zur Hälfte auferlegt. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 27. Februar 2025 bei der BVD Beschwerde ein. Er stellt folgende Anträge: « 1. Die Verfügung des Gemeinderates vom 30.01.2025 sei aufzuheben, ausgenommen Punkt 5.