Die BVD wies die Gemeinde Brenzikofen an, den Beschwerdeführer an diesem Verfahren als Partei zu beteiligen. Weitere Anweisungen an die Gemeinde Brenzikofen erachtete die BVD in Anbetracht der Verfügung vom 14. März 2024 nicht als nötig. Die Gemeinde Brenzikofen setzte das Baupolizeiverfahren fort. Mit Feststellungs- und Wiederherstellungsverfügung vom 30. Januar 2025 ordnete die Gemeinde Brenzikofen an: