Der Beschwerdeführer beanstandete mit Beschwerde vom 18. Dezember 2023 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), dass die Gemeinde Brenzikofen seine baupolizeiliche Anzeige vom 29. Juni 2023 nicht behandelt habe. Mit einer Verfügung vom 14. März 2024 gewährte die Gemeinde Brenzikofen dem Beschwerdegegner das rechtliche Gehör zu einer in Aussicht genommenen baupolizeilichen Wiederherstellungsverfügung, die nebst dem Traktorunterstand und dem zwischenzeitlich entfernten Treibhaus aus Altfenstern auch eine Erweiterung des an das Gebäude A.______