1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Brenzikofen Grundbuchblatt Nr. H.________, der Beschwerdegegner Eigentümer der Parzelle Brenzikofen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die beiden Parzellen sind benachbart und liegen in der Landwirtschaftszone. Auf der Parzelle Nr. I.________ befinden sich ein Bauernhaus (A.________) und ein Nebengebäude (A.________a). Der Beschwerdeführer machte die Gemeinde Brenzikofen mit Schreiben vom 12. Februar 2022 darauf aufmerksam, dass auf der Parzelle Nr. I.________ weitere Bauten erstellt worden seien. Die Gemeinde Brenzikofen stellte bei einer Ortsbesichtigung vom 13. April 2023 fest, dass auf der Parzelle Nr. I.______