9/11 BVD 120/2025/14 f) Die Daten und Fristen gemäss den Ziff. 1 und 3-5 der Verfügung der Gemeinde Beatenberg vom 16. Januar 2025 sind mittlerweile verstrichen. Sie sind durch die Gemeinde Beatenberg neu anzusetzen und den Beschwerdeführenden mitzuteilen. 4. Kosten