Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 13. März 2025 insbesondere aus, im Gesamtbauentscheid vom 13. August 2020 sei ein allseits offener Unterstand bewilligt und in den Planunterlagen sei ein Grasweg als bestehend (ohne Rasengittersteine) deklariert worden. Zudem verweist die Gemeinde auf die zu Unrecht erfolgte vorbehaltlose Bauabnahme sowie das Verfahren bezüglich Breite des Zufahrtsweg, anlässlich welchem das AGR und das Regierungsstatthalteramt auf die baupolizeiliche Zuständigkeit und Verpflichtung der Gemeinde betreffend Carport und Rasengittersteinen hingewiesen hätten (vgl. dazu auch oben Ziffer I.3).