Die Beschwerdeführenden verweisen zudem auf eine Kiesdeponie, bei welcher die «Hosenträger» im Wald geteert und betoniert seien und verlangen diesbezüglich eine Erklärung. In Bezug auf den Carport bringen sie vor, gemäss Protokoll der Schlussabnahme seien das Vorhaben gemäss Baubewilligung ausgeführt worden und verweisen auf einen Carport in der Nachbarschaft, welcher auf drei Seiten geschlossen sei, sowie einen «Gärtnermeister», welche seit Jahren Gartenabfälle im Wald entsorge. Die Beschwerdeführenden bringen weiter zum Ausdruck, dass sie sich von der Gemeinde nicht ernst genommen fühlen, da diese auf ihre in den letzten Briefen gestellten Fragen nicht eingehe.