12. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden eine am 16. Februar 2025 datierte Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein (Postaufgabe: 24. Februar 2025). Die Beschwerdeführenden stellen keinen konkreten Antrag, wehren sich je- 4/11 BVD 120/2025/14 doch insbesondere gegen die Verfügungen betreffend Wiederherstellung und die Ersatzvornahme in Bezug auf den Carport und die Rasengittersteine.