Allenfalls entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 5. Es steht Ihnen frei, bis zum 30. Mai 2025 die in der Verfügung vom 23. August 2024, vom 7. November 2024 und nunmehr dieser vom 16. Januar 2025 verlangten Massnahmen noch selber vorzunehmen. In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Mitteilung an die Gemeinde. Diese Mitteilung liegt in Ihrem eigenen Interesse, da die Entschädigung, welche die Gemeinde den Unternehmern allenfalls schuldet, weil sie sich für den 02. Juni 2025 nutzlos zur Verfügung hält, von Ihnen zu tragen sein werden.