47 BauG haben Sie für die Kosten der Ersatzvornahme aufzukommen. 3. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Grundstück Beatenberg Gbbl. Nr. P.________ und L.________ am Montag, 2. Juni 2025, für die Gemeinde und den von ihr bezeichneten Unternehmen frei zugänglich sein werden. Falls notwendig wird sich die Gemeinde mit Polizeigewalt Zugang verschafften (Art. 45 Abs. 3 BauG). 4. Falls Sie wünschen, dass die Rasengittersteine an einen bestimmten Ort verbracht werden, können Sie Ihren Wunsch dem Gemeinderat bis Freitag, 23. Mai 2025, mitteilen. Allenfalls entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.