1. Die Gemeinde Beatenberg wird am 02. Juni 2025 mit der Ersatzvornahme beginnen, d.h. durch eine von der Gemeinde beauftragte Firma a) Die Wand des Carports Gebäude Nr. E.________ entfernen und fachgerecht entsorgen b) Die Rasengittersteine ausgehend von Carport Geb. Nr. E.________ hinauf zu Wohnhaus Geb. Nr. B.________, Gbbl. Nr. L.________, werden vollständig entfernt und das Terrain wird wieder mit einer Humusschicht von 12 cm überdeckt und angesät. 2. Es ist mit voraussichtlichen Kosten von CHF 8'000.- zu rechnen. Gemäss Art. 47 BauG haben Sie für die Kosten der Ersatzvornahme aufzukommen.