11. Mit Verfügung vom 16. Januar 2025, adressiert an den Beschwerdeführer 1, wiederholte der Gemeinderat Beatenberg die Erwägungen der Bauverwaltung in Bezug auf die Zustellung und hielt fest, er habe den Sachverhalt an der Ratssitzung vom 13. Januar 2025 erwahrt und eine neue Frist für die Ersatzvornahme festgelegt. Der Gemeinderat verfügte insbesondere, was folgt: