Der Übermittlungsbrief der zusätzlichen A-Post Zustellung mit falschem Vornamen habe darauf keinen Einfluss. Die Bauverwaltung hielt zudem fest, die Ersatzvornahmeverfügung sei in Rechtskraft erwachsen, das Geschäft werde der Gemeindebaupolizeibehörde zur Beschlussfassung überwiesen und die «mittels Ersatzvornahmeverfügung erlassenen Massnahmen mit Fristen» würden bis zu deren Beschluss über die weiteren Verfahrensschritte ausgesetzt.