In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Mitteilung an die Gemeinde. Diese Mitteilung liegt in Ihrem eigenen Interesse, da die Entschädigung, welche die Gemeinde den Unternehmern allenfalls schuldet, weil sie sich für den 20. Januar 2025 nutzlos zur Verfügung hält, von Ihnen zu tragen sein werden. 6. Wir machen Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass jede Hinderung der vorgenannten Amtshandlungen sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte strafbar wären (Gefängnis oder Busse, Art. 285 und 286 Strafgesetzbuch). [Rechtsmittelbelehrung]