45 Abs. 3 BauG). 4. Falls Sie wünschen, dass die Rasengittersteine an einen bestimmten Ort verbracht werden, können Sie Ihren Wunsch dem Gemeinderat bis 20. Dezember 2024 mitteilen. Allenfalls entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 5. Es steht Ihnen frei, bis zum 20. Dezember 2024 die in der Verfügung vom 23. August 2024 und nunmehr dieser vom 7. November 2024 verlangten Massnahmen noch selber vorzunehmen. In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Mitteilung an die Gemeinde.