hinauf zu Wohnhaus Geb. Nr. B.________, Gbbl. Nr. L.________, werden vollständig entfernt und das Terrain wird wieder mit einer Humusschicht von 12 cm überdeckt und angesät. 2. Es ist mit voraussichtlichen Kosten von CHF 8'000.- zu rechnen. Gemäss Art. 47 BauG haben Sie für die Kosten der Ersatzvornahme aufzukommen. 3. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Grundstück Beatenberg Gbbl. Nr. P.________ und L.________ am Montag, 20. Januar 2025, für die Gemeinde und die von ihr bezeichneten Unternehmen frei zugänglich sein werden. Falls notwendig wird sich die Gemeinde mit Polizeigewalt Zugang verschafften (Art. 45 Abs. 3 BauG).