Die Rasengittersteine sind zu entfernen und das Terrain ist wieder mit einer Humusschicht von mindestens 12 cm zu überdecken 3.2 [Strafandrohung] 3.3 [Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs] 3.4 Kommen Sie dieser Verfügung nicht innert der gesetzten Frist vollständig und vorschriftsgemäss nach, wird die Gemeinde ohne weitere Verfügung zur Ersatzvornahme schreiten, d.h. auf Ihre Kosten die Wiederherstellungsverfügung selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (Art. 47 BauG). 3.5 [Rechtsmittelbelehrung]