Ohne diese Fahrspuren wäre es für den Pächter des Landes nicht möglich, dieses ohne Schaden zu erreichen. Vor dem Einbau der Gittersteine sei der mit Kies belegte Wanderweg immer weggeschwemmt worden. 6. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 23. August 2024 verfügte der Gemeinderat, adressiert an den Beschwerdeführer 1, was folgt: 3.1 Sie werden aufgefordert, die ausgeführten Arbeiten am Carport Geb. Nr. E.________, und die Rasengittersteine ab Erschliessungsweg Beatenberg Gbbl. Nr. P.________ hinaus zum Wohnhaus Geb.