Nachdem die Beschwerdeführenden kein nachträgliches Baugesuch eingereicht hatten, eröffnete die Gemeinde bezüglich dieser Zufahrt mit Schreiben vom 4. Juli 2023 ein Baupolizeiverfahren gegen den Beschwerdeführer 1 und forderte diesen auf, innert 30 Tage ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, andernfalls sie die Wiederherstellung verfügen werde. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin ein Baugesuch ein.