3. An einer Begehung vom 3. März 2023 stellte die Gemeinde in Anwesenheit der Vertretung der Abteilung Walderhaltung Region Alpen fest, dass die Zufahrt zum Neubau die bewilligte Breite von 2 m deutlich überschreite und ein nachträgliches Baugesuch mit einem Rodungsgesuch/Ersatzaufforstung von ca. 55 m2 benötige. Nachdem die Beschwerdeführenden kein nachträgliches Baugesuch eingereicht hatten, eröffnete die Gemeinde bezüglich dieser Zufahrt mit Schreiben vom 4. Juli 2023 ein Baupolizeiverfahren gegen den Beschwerdeführer 1 und forderte diesen auf, innert 30 Tage ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, andernfalls sie die Wiederherstellung verfügen werde.