Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 4. August 2020. Darin führte das AGR aus, im Rahmen von Art. 24c RPG könnten unter dem Aspekt des zeitgemässen Wohnens weitere Bauten nötig sein, z.B. ein zweiseitig offener Autounterstand. Beim geplanten Carport handle es sich um eine solche Baute. Sie sei für das zeitgemässe Wohnen erforderlich. In den Plänen zu diesem Bauvorhaben ist die Zufahrt zum Nachbarhaus G.________strasse B.________ als «Grasweg bestehend» bezeichnet. 2. Gemäss Protokoll der Schlussabnahme vom 2. Mai 2022 stellte der Bauverwalter der Gemeinde fest, sämtliche Ausführungen würden der am 13. August 2020 erteilten Baubewilligung entsprechen.