zum neu zu erstellenden Carport. Gleichzeitig mit diesem Entscheid eröffnete das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 des 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 1/11 BVD 120/2025/14