Hierbei handelt es sich um einen Neubau auf der Parzelle Nr. L.________. Diesbezüglich erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Beschwerdeführenden mit Gesamtbauentscheid vom 13. August 2020 die Baubewilligung für den Abbruch des alten Bauernhauses, den Neubau eines Einfamilienhauses (Verschiebung um ca. 5.00 m nach Osten von der blauen in die gelbe Gefahrenzone) sowie eines gemäss den Plänen offenen Carports. Diese Bewilligung umfasste zudem «die Begradigung der Zufahrtstrasse» (Strassenparzelle N. P.________ sowie Grundstück Nr. I.________) zum neu zu erstellenden Carport.