1. Der Beschwerdeführer 1 ist Alleineigentümer der benachbarten Grundstücke Beatenberg Gbbl.-Nrn. M.________, I.________ und L.________, welche in der Landwirtschaftszone liegen. Auf der Parzelle Nr. M.________ befindet sich die Liegenschaft G.________strasse B.________ und auf der Parzelle Nr. I.________ eine hier nicht weiter interessierende Scheune. Die Beschwerdeführenden führen beide als Wohnadresse die G.________strasse E.________ auf. Hierbei handelt es sich um einen Neubau auf der Parzelle Nr. L.________.