b) Der Beschwerdeführerin 2 werden Verfahrenskosten von CHF 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. a) Die Beschwerdeführerin 1 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 1999.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdeführerin 2 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 1999.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung