a) Die Beschwerdeführerinnen fordern eine Vor-Ort-Kontrolle der Lüftungsanlage Take Away «A.________» durch eine Fachperson. Die Beschwerdeführerin 1 bringt vor, im Gutachten sei nach Rücksprache mit dem Hersteller festgehalten worden, wie der ursprüngliche Filter völlig unsachgemäss und dysfunktional montiert worden sei. Unter diesen Vorzeichen genüge eine einseitige Vollzugsmeldung in keiner Art und Weise. Die Installation müsse von einer Fachperson überprüft und abgenommen werden.