6. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin 1 am 24. Februar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Am 25. Februar 2025 reichte sodann die Beschwerdeführerin 2 eine Beschwerde bei der BVD ein. Die Beschwerdeführerinnen beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 31. Januar 2025.