5. Die Beschwerdegegnerin informierte die Stadt Bern mit E-Mail vom 29. Januar 2025 über den Einbau des Aktivkohlefilters. Gleichzeitig stellte sie Fotos des Aktivkohlefilters zu. In Absprachen mit dem AfU hob die Stadt Bern mit Verfügung vom 31. Januar 2025 die Absprache der 2/7 BVD 120/2025/13 Lüftungsanlage Take Away «A.________» auf und liess die Zubereitung von warmen Speisen in den entsprechenden Räumlichkeiten wieder zu.